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   VG Ansbach, 04.11.2020 - AN 18 E 20.02303   

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VG Ansbach, 04.11.2020 - AN 18 E 20.02303 (https://dejure.org/2020,40328)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04.11.2020 - AN 18 E 20.02303 (https://dejure.org/2020,40328)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04. November 2020 - AN 18 E 20.02303 (https://dejure.org/2020,40328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1, Art. 6 Abs. 1; BGB § 858, § 903, § 1004; BayBezO Art. 48 Abs. 3 Nr. 1, Art. 72 Nr. 2, Art. 75
    Klage gegen das Verbot von Patientenbesuch

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Klage gegen das corona-bedingte Verbot von Patientenbesuch - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Leipzig, 09.04.2020 - 7 L 192/20

    Die Universitätsklinik Leipzig darf einem werdenden Vater den Zutritt zum

    Auszug aus VG Ansbach, 04.11.2020 - AN 18 E 20.02303
    Die hierfür erforderliche Regelungswirkung im Außenverhältnis wird einer solchen Maßnahme vielmehr nur dann beizumessen sein, wenn dem Betroffenen dadurch verboten wird, ein grundsätzlich für den Publikumsverkehr geöffnetes Verwaltungsgebäude bzw. einen solchen Gebäudeteil zu betreten; nur in einem solchen Fall wird die Rechtsstellung des Betroffenen im Hinblick auf das Zutrittsrecht verändert (Stelkens/Bonk/Sachs, 9. Aufl. 2018, VwVfG, § 35 Rn. 133; VG Leipzig, B.v. 9.4.2020 - 7 L 192/20 - juris Rn. 20).

    Vielmehr ist das vorliegende Besuchsverbot damit als bloßer Realakt anzusehen, mit dem die vorher praktizierte Duldung der Anwesenheit von Angehörigen des betreffenden Patienten auf den Krankenzimmern vorübergehend ausgesetzt wird (siehe dazu auch VG Leipzig, B.v. 9.4.2020 - 7 L 192/20 - juris Rn. 20).

  • OVG Hamburg, 17.10.2013 - 3 So 119/13

    Rechtsweg für den Rechtsstreit über ein Hausverbot; Zulassung der

    Auszug aus VG Ansbach, 04.11.2020 - AN 18 E 20.02303
    Liegt der Zweck eines Hausverbots in der Sicherung der widmungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung einer öffentlichen Einrichtung, ist die Ausübung des Hausrechts als öffentlich-rechtlich zu qualifizieren (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.1980 - 9 CS 80 A.268 - NJW 1980, 2722; HessVGH, B.v. 29.11.1989 - 6 TH 2982/89 - juris Rn. 3; OVG NRW, B.v. 13.5.2011 - 16 E 174/11 - juris Rn. 3; OVG Hamburg, B.v. 17.10.2013 - 3 So 119/13 - juris Rn. 7).

    Das Hausrecht beruht dabei als notwendiger (gewohnheitsrechtlicher) Annex auf der Zuweisung der eigentlichen Verwaltungsaufgabe (vgl. etwa BSG, B.v. 1.4.2009 - B 14 SF 1/08 R - juris Rn. 16; OVG Hamburg, B.v. 17.10.2013 - 3 So 119/13 - juris Rn. 10; OVG NRW, U.v. 5.5.2017 - 15 A 3048/15 - juris Rn. 52).

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus VG Ansbach, 04.11.2020 - AN 18 E 20.02303
    Dies kann sich im Ergebnis jedoch bereits deshalb nicht entscheidend auswirken, weil die Antragsgegnerin als Anstalt des öffentlichen Rechts auch bei einem Vorgehen auf der Grundlage privatrechtlicher Befugnisse nicht von ihrer durch Art. 1 Abs. 3 GG umfassend vorgesehenen Bindung an die Grundrechte enthoben gewesen wäre (s. dazu grundlegend: BVerfG, U.v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 - NJW 2011, 1201 Rn. 45 ff.).
  • BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 13.14

    Lost Art Internet-Datenbank; Kulturgut; Raubkunst; NS-verfolgungsbedingter

    Auszug aus VG Ansbach, 04.11.2020 - AN 18 E 20.02303
    Der Folgenbeseitigungsanspruch entsteht, wenn durch einen hoheitlichen Eingriff in ein subjektives Recht des Betroffenen ein weiterhin andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist (BVerwG, U.v. 19.2.2015 - 1 C 13.14 - NJW 2015, 2358 Rn. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2017 - 15 A 3048/15

    Ausschluss eines rechtsextremen Bürgers an der Teilnahme des "Bürgerdialogs"

    Auszug aus VG Ansbach, 04.11.2020 - AN 18 E 20.02303
    Das Hausrecht beruht dabei als notwendiger (gewohnheitsrechtlicher) Annex auf der Zuweisung der eigentlichen Verwaltungsaufgabe (vgl. etwa BSG, B.v. 1.4.2009 - B 14 SF 1/08 R - juris Rn. 16; OVG Hamburg, B.v. 17.10.2013 - 3 So 119/13 - juris Rn. 10; OVG NRW, U.v. 5.5.2017 - 15 A 3048/15 - juris Rn. 52).
  • BSG, 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R

    Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit bei Streit über ein Hausverbot eines

    Auszug aus VG Ansbach, 04.11.2020 - AN 18 E 20.02303
    Das Hausrecht beruht dabei als notwendiger (gewohnheitsrechtlicher) Annex auf der Zuweisung der eigentlichen Verwaltungsaufgabe (vgl. etwa BSG, B.v. 1.4.2009 - B 14 SF 1/08 R - juris Rn. 16; OVG Hamburg, B.v. 17.10.2013 - 3 So 119/13 - juris Rn. 10; OVG NRW, U.v. 5.5.2017 - 15 A 3048/15 - juris Rn. 52).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2011 - 16 E 174/11

    Rechtsnatur der Verhängung eines Hausverbots im Falle der Sicherung der

    Auszug aus VG Ansbach, 04.11.2020 - AN 18 E 20.02303
    Liegt der Zweck eines Hausverbots in der Sicherung der widmungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung einer öffentlichen Einrichtung, ist die Ausübung des Hausrechts als öffentlich-rechtlich zu qualifizieren (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.1980 - 9 CS 80 A.268 - NJW 1980, 2722; HessVGH, B.v. 29.11.1989 - 6 TH 2982/89 - juris Rn. 3; OVG NRW, B.v. 13.5.2011 - 16 E 174/11 - juris Rn. 3; OVG Hamburg, B.v. 17.10.2013 - 3 So 119/13 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus VG Ansbach, 04.11.2020 - AN 18 E 20.02303
    Im Hinblick auf die Garantie effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG gilt dieses Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache jedoch nicht, wenn die sonst zu erwartenden Nachteile des Antragstellers unzumutbar und in einem Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären sowie ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad für einen Erfolg in der Hauptsache spricht, der Antragsteller dort also schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden, bloß summarischen Prüfung des Sachverhalts erkennbar Erfolg haben würde (vgl. etwa BVerwG, B.v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 - juris Rn. 5, 7).
  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus VG Ansbach, 04.11.2020 - AN 18 E 20.02303
    Der Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst dabei auch das Verhältnis bzw. die sog. Begegnungsgemeinschaft zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern (BVerfG, B.v. 5.2.1981- 2 BvR 646/80 - NJW 1981, 1943; B.v. 21.7.2005 -1 BvR 817/05 - NVwZ-RR 2005, 825/826).
  • BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 817/05

    Keine Grundrechtsverletzung bei ermessensfehlerfreiem Ausschluss eines

    Auszug aus VG Ansbach, 04.11.2020 - AN 18 E 20.02303
    Der Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst dabei auch das Verhältnis bzw. die sog. Begegnungsgemeinschaft zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern (BVerfG, B.v. 5.2.1981- 2 BvR 646/80 - NJW 1981, 1943; B.v. 21.7.2005 -1 BvR 817/05 - NVwZ-RR 2005, 825/826).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2000 - 2 M 1/00
  • VGH Bayern, 09.07.1980 - 9 CS 80 A.268
  • VGH Hessen, 29.11.1989 - 6 TH 2982/89

    Öffentlich-rechtliches Hausverbot

  • AG Stade, 13.04.2022 - 63 C 48/22

    Corona-Pandemie: Besuchsverbots für Angehörige der Patienten

    Demgemäß stellt auch die Hausrechtsausübung der Antragsgegnerin, die im Ergebnis dazu führt, dass während des Krankenhausaufenthalts des Patienten persönliche Treffen mit diesem nicht mehr möglich sind, einen Eingriff in das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG dar (VG Ansbach, BeckRS 2020, 34333 Rn. 29).

    Ebenso wird durch das ausgesprochene Besuchsverbot in die allgemeine Handlungsfreiheit des Antragsstellers aus Art. 2 Abs. 1 GG eingegriffen, da dem Antragssteller Besuche seines Vaters für die Dauer der Aufrechterhaltung des Besuchsverbots unmöglich sind (VG Ansbach, BeckRS 2020, 34333 Rn. 30).

    Die öffentliche Gesundheitsversorgung würde erheblich beeinträchtigt, wenn weite Teile der Belegschaft aufgrund einer COVID-19-Erkrankung nicht mehr eingesetzt werden könnten oder aber sich das Krankenhaus selbst zu einem Hotspot entwickeln und in einem solchen Fall (zumindest teilweise) geschlossen werden müsste (vgl. auch VG Ansbach, BeckRS 2020, 34333 Rn. 37).

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